Rechtsprechung
BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Ausschluss eines Richters am Bundesgerichtshof von der Mitwirkung an einer Entscheidung über die Revision eines Angeklagten; Begriff des Verletzten i.S.v. § 22 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 22; StPO § 30; StPO § 338
Anforderungen an den Ausschluss eines Richters am Bundesgerichtshof von der Mitwirkung an einer Entscheidung über die Revision eines Angeklagten; Begriff des Verletzten i.S.v. § 22 Nr. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.03.2008 - 3 Wi Js 1361/02 KLs (9/04) Karlsruhe
- BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08
- BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 342
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05
Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08
Verletzter im Sinn von § 22 Nr. 1 StPO ist ein Richter, wenn er selbst oder ein Angehöriger im Sinne des § 22 Nr. 3 StPO durch die Straftat, die Gegenstand des Verfahrens ist, persönlich unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (BGHSt 51, 100, 109 f. m.w.N.). - BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08
Sollten sie aufgrund mietvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet gewesen sein, Straßenreinigungsentgelte als Mietnebenkosten dem Vermieter zu erstatten, läge lediglich eine mittelbare Beeinträchtigung ihres Vermögens vor, was die Annahme einer Verletzteneigenschaft noch nicht gestattet (vgl. zum spiegelbildlichen Fall mittelbar verminderter Einnahmen BGHSt 1, 298).
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"
Wie der Senat im Beschluss vom 24. März 2009 (NStZ 2009, 342; hierzu Volkmer NStZ 2009, 371) seine eigene Besetzung betreffend ausgeführt hat, ist Verletzter im Sinne des § 22 Nr. 1 i.V.m. § 338 Nr. 2 StPO nicht bereits ein Mieter, auf den - abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen - die Reinigungsentgelte umgelegt werden können.
Rechtsprechung
KG, 29.05.2008 - 2 Ss 90/08, 3 Ws (B) 106/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Verwertung von Voreintragungen in Bußgeldsachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Verwertbarkeit nach Ablauf der Tilgungsfrist
- Wolters Kluwer
Zeitliche Begrenzung einer Verwendung von Eintragungen im Verkehrszentralregister mit einer Tilgungsfrist von zehn Jahren i.R.e. Bußgeldverfahrens wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Judicialis
StVG § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a; ; StVG § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; StVG § 29 Abs. 8 S. 1; ; StVG § 29 Abs. 8 S. 2
- rechtsportal.de
Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Verwertbarkeit nach Ablauf der Tilgungsfrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 31.01.2008 - 341 OWi 910/07
- KG, 29.05.2008 - 2 Ss 90/08, 3 Ws (B) 106/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1015
- NStZ 2009, 342
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 29.05.2008 - 2 Ss 90/08
Berücksichtigung von Eintragungen im Verkehrszentralregister bei der …
Auszug aus KG, 29.05.2008 - 3 Ws (B) 106/08
Geschäftsnummer: 2 Ss 90/08 - 3 Ws (B) 106/08.
- KG, 16.02.2016 - 3 Ws (B) 65/16
Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertung von bis zum 30. April 2014 vorgenommenen …
Danach dürfen Eintragungen, die einer zehnjährigen Tilgungsfrist unterliegen, nach Ablauf einer fünfjährigen Tilgungsfrist nur noch für ein Verfahren übermittelt und verwertet werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat (Senat NJW 2009, 1015f). - OLG München, 14.12.2009 - 4St RR 183/09
Strafzumessung: Verwertbarkeit von Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten in Ansehung …
Sind Entscheidungen im Verkehrszentralregister getilgt oder tilgungsreif, aber noch im Bundeszentralregister aufgeführt, gilt das mit umfassender Wirkung ausgestattete Verwertungsverbot des § 29 Abs. 8 StVG gleichwohl, denn den Tilgungsfristen des § 29 StVG - in der hier maßgeblichen Fassung - liegt der Gedanke der Bewährung im Sinne der Verkehrssicherheit zugrunde, während es bei den Tilgungsfristen und dem Verwertungsverbot nach dem Bundeszentralregistergesetz um eine Umsetzung des Resozialisierungsgedankens geht (ständige Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 16.10.2009 - 4St RR 142/09; OLG München NStZ-RR 2008, 89 = NZV 2008, 216; ferner KG NJW 2009, 1015 und VRS 106, 130/131 jeweils m. w. N. sowie BayObLG DAR 1996, 243).